beschlussfähig
beschlussfähig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
---|---|---|---|---|
beschlussfähig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:beschlussfähig |
Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- be·schluss·fä·hig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [bəˈʃlʊsˌfɛːɪç]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] in der Lage und berechtigt, Beschlüsse zu fassen
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Substantiv Beschluss und dem Adjektiv fähig
Gegenwörter:
- [1] beschlussunfähig
Beispiele:
- [1] Der Bundestag war nicht beschlussfähig, da nicht genug Abgeordnete anwesend waren.
- [1] „Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.“[1]
Wortbildungen:
- Beschlussfähigkeit
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „beschlussfähig“
- [*] canoo.net „beschlussfähig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „beschlussfähig“
- [1] The Free Dictionary „beschlussfähig“
- [1] Duden online „beschlussfähig“
- [1] wissen.de – Wörterbuch „beschlussfähig“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „beschlussfähig“
Quellen:
- Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der eine Geschäftsordnung für die Prüfungsausschüsse der Gemeinden erlassen wird, § 6, abgerufen am 4. Dezember 2015
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