abmahnen

abmahnen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichmahne ab
dumahnst ab
er, sie, esmahnt ab
Präteritum ichmahnte ab
Konjunktiv II ichmahnte ab
Imperativ Singularmahn ab!
Pluralmahnt ab!
PerfektPartizip IIHilfsverb
abgemahnt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:abmahnen

Worttrennung:

ab·mah·nen, Präteritum: mahn·te ab, Partizip II: ab·ge·mahnt

Aussprache:

IPA: [ˈapˌmaːnən]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] gehoben: jemanden vor etwas warnen und versuchen, ihn davon abzubringen
[2] Recht: jemanden formal auffordern, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen

Synonyme:

[1] abraten

Beispiele:

[1] Hätte mich damals bloß jemand von der Dummheit abgemahnt!
[2] „Auch ein Arbeitnehmer, der sich sicher ist, dass sein Arbeitgeber die vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und deshalb eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beabsichtigt, sollte diesen zunächst abmahnen, um mögliche negative Folgen in Bezug auf Arbeitslosengeld oder andere staatliche Unterstützungszahlungen zu vermeiden.“[1]

Wortbildungen:

Abmahnanwalt, Abmahnung, Abmahnverein, Abmahnwelle

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „abmahnen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „abmahnen
[*] canoo.net „abmahnen
[2] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonabmahnen
[2] The Free Dictionary „abmahnen

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Abmahnung
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