Zweitwohnsitz
Zweitwohnsitz (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Zweitwohnsitz
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die Zweitwohnsitze
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Genitiv | des Zweitwohnsitzes
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der Zweitwohnsitze
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Dativ | dem Zweitwohnsitz
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den Zweitwohnsitzen
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Akkusativ | den Zweitwohnsitz
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die Zweitwohnsitze
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Worttrennung:
- Zweit·wohn·sitz, Plural: Zweit·wohn·sit·ze
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡svaɪ̯tvoːnˌzɪt͡s]
- Hörbeispiele:
Zweitwohnsitz (Info), Plural: Zweitwohnsitze (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wohnsitz, an dem jemand nicht vorwiegend wohnt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Adjektivs zweite und dem Substantiv Wohnsitz
Synonyme:
- [1] Nebenwohnsitz
Gegenwörter:
- [1] Hauptwohnsitz
Oberbegriffe:
- [1] Wohnsitz
Beispiele:
- [1] Er verlegte seinen Zweitwohnsitz von Berlin nach Potsdam.
- [1] „Am 29. Dezember 1955 meldete er seinen Zweitwohnsitz in der Hohenzollernstraße 29 an.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Zweitwohnsitz“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zweitwohnsitz“
- [1] canoo.net „Zweitwohnsitz“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Zweitwohnsitz“
- [1] Duden online „Zweitwohnsitz“
Quellen:
- Angela Bajorek: Wer fast nichts braucht, hat alles. Janosch. Die Biographie. Ullstein, Berlin 2016, ISBN 978-3-550-08125-5, Seite 130. Polnisches Original 2015.
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