Wahlverteidiger

Wahlverteidiger (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Wahlverteidiger

die Wahlverteidiger

Genitiv des Wahlverteidigers

der Wahlverteidiger

Dativ dem Wahlverteidiger

den Wahlverteidigern

Akkusativ den Wahlverteidiger

die Wahlverteidiger

Worttrennung:

Wahl·ver·tei·di·ger, Plural: Wahl·ver·tei·di·ger

Aussprache:

IPA: [ˈvaːlfɛɐ̯ˌtaɪ̯dɪɡɐ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: von einem Angeklagten ausgewählter Verteidiger

Herkunft:

Determinativkompositum aus Wahl und Verteidiger

Gegenwörter:

[1] Pflichtverteidiger

Oberbegriffe:

[1] Verteidiger

Beispiele:

[1] „Ursprünglich war für den 414. Verhandlungstag geplant, dass Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert mit seinem Schlussvortrag beginnt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Wahlverteidiger
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlverteidiger
[*] canoo.net „Wahlverteidiger
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Wahlverteidiger
[1] Duden online „Wahlverteidiger
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonWahlverteidiger
[1] wissen.de – Lexikon „Wahlverteidiger
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wahlverteidiger

Quellen:

  1. Julia Jüttner: NSU-Prozess: Richter wirft Verteidigern Verschleppungstaktik vor. In: Spiegel Online. 13. März 2018, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 25. April 2018).
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