Vorrecht
Vorrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Vorrecht
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die Vorrechte
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Genitiv | des Vorrechtes des Vorrechts
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der Vorrechte
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Dativ | dem Vorrecht dem Vorrechte
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den Vorrechten
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Akkusativ | das Vorrecht
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die Vorrechte
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Worttrennung:
- Vor·recht, Plural: Vor·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯ˌʁɛçt]
- Hörbeispiele:
Vorrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht, das andere (noch) nicht haben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition vor und dem Substantiv Recht
Synonyme:
- [1] Privileg
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „Ein Verzicht eines Fußgängers, auf sein Vorrecht nach § 9 Abs 2 StVO ist nur anzunehmen, wenn er durch ein völlig unmißverständliches Verhalten des Fußgängers zum Ausdruck kommt, ganz sicher und unzweifelhaft ist, wie etwa, wenn der Fußgänger bei der Annäherung eines Fahrzeuges am Gehsteig stehen bleibt, ohne Unsicherheit zu zeigen, von der Fahrbahn wieder auf den Gehsteig zurücktritt oder ein klares Handzeichen, dem sein Verzicht entnommen werden kann, gibt.“[1]
- [1] „Über das Heilige Grab zu wachen ist das Vorrecht der Griechen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Vorrechte einräumen, Vorrechte genießen
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Privileg“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vorrecht“
- [1] canoo.net „Vorrecht“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Vorrecht“
- [1] The Free Dictionary „Vorrecht“
- [1] Duden online „Vorrecht“
Quellen:
- Rechtssatz des österreichischen OGH vom 25. September 1962
- Wolfgang Büscher: Ein Frühling in Jerusalem. Rowohlt Berlin Verlag, Berlin 2014, ISBN 978-3-87134-784-9, Seite 118.
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