Vormundschaft

Vormundschaft (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Vormundschaft

die Vormundschaften

Genitiv der Vormundschaft

der Vormundschaften

Dativ der Vormundschaft

den Vormundschaften

Akkusativ die Vormundschaft

die Vormundschaften

Worttrennung:

Vor·mund·schaft, Plural: Vor·mund·schaf·ten

Aussprache:

IPA: [ˈfoːɐ̯mʊntʃaft]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: durch ein Gericht angeordnete Fürsorge für eine Person, die nicht geschäftsfähig ist, und deren Vermögen

Herkunft:

mittelhochdeutsch vormuntschaft, althochdeutsch foramuntscaf, belegt seit dem 10. Jahrhundert[1]
Ableitung von Vormund mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft

Synonyme:

[1] veraltet: Tutel

Beispiele:

[1] Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden.[2]
[1] „Er müsste allein in ein Heim, es sei denn, einer der anwesenden Syrer würde die Vormundschaft für ihn übernehmen, schlug der Beamte als Lösung vor.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] die Vormundschaft auf jemanden übertragen; die Vormundschaft entziehen

Wortbildungen:

Vormundschaftsgericht, Vormundschaftsrecht, vormundschaftlich

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Vormundschaft
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vormundschaft
[1] canoo.net „Vormundschaft
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonVormundschaft

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Vormund“.
  2. Wikipedia-Artikel „Vormundschaft
  3. Wladimir Kaminer: Ausgerechnet Deutschland. Geschichten unserer neuen Nachbarn. Goldmann, München 2018, ISBN 978-3-442-48701-1, Seite 50.
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