Vertreibungsgebiet

Vertreibungsgebiet (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Vertreibungsgebiet

die Vertreibungsgebiete

Genitiv des Vertreibungsgebietes
des Vertreibungsgebiets

der Vertreibungsgebiete

Dativ dem Vertreibungsgebiet
dem Vertreibungsgebiete

den Vertreibungsgebieten

Akkusativ das Vertreibungsgebiet

die Vertreibungsgebiete

Worttrennung:

Ver·trei·bungs·ge·biet, Plural: Ver·trei·bungs·ge·bie·te

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈtʁaɪ̯bʊŋsɡəˌbiːt]
Hörbeispiele:  Vertreibungsgebiet (Info)

Bedeutungen:

[1] legitime Heimat, aus der die Bewohner zwangsweise vertrieben werden, um politischer oder kriegerischer Macht zu weichen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Vertreibung und Gebiet, mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Kriegsgebiet

Oberbegriffe:

[1] Krieg

Beispiele:

[1] „Vertreibungsgebiet im Sinne des Satzes 1 ist das Gebiet desjenigen Staates, aus dem der Vertriebene vertrieben worden ist; die Gesamtheit der in Absatz 1 genannten Gebiete, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, zu Lettland oder zu Litauen gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet. Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, daß auch Gebiete anderer Staaten, zwischen denen, insbesondere wegen der geographischen Lage, der wirtschaftlichen Verflechtung oder der geschichtlichen Entwicklung, besondere Beziehungen bestanden haben, als einheitliches Vertreibungsgebiet gelten.“[1]
[1] „Er hat dazu aber einschränkend ausgeführt, der dargelegte Grundsatz bedeute nicht, daß zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit oder der deutschen Volkszugehörigkeit eines Antragstellers und dem Verlust seines Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet überhaupt kein Zusammenhang bestanden haben müsse.“[2]
[1] „Das Oberverwaltungsgericht Münster in der Bundesrepublik hatte in einem Urteil festgestellt, daß Österreich zu den Vertreibungsgebieten im Sinne des §1 Abs. 1 BVF Ggehöre, welles am Stichtag 31. Dezember 1937 noch nicht zum Deutschen Reich gehörte und in Österreich nach dem Ende des zweiten Weltkrieges Vertreibungsmaßnahmen gegen deutsche Staatsangehörige stattgefunden hätten.“[3]


Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vertreibungsgebiet
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vertreibungsgebiet
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vertreibungsgebiet

Quellen:

  1. Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) § 12 Vertreibungsschäden www.gesetze-im-internet.de, abgerufen am 7. September 2015
  2. [https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1968-03-14/BVerwG-VIII-C-3866/ Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 14.03.1968, Az.: BVerwG VIII C 38.66] www.jurion.de, abgerufen am 7. September 2015
  3. Auch Österreich ist Vertreibungsgebiet(PDF; 10,3KB) www.sudetenpost.eu, abgerufen am 7. September 2015

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Verbreitungsgebiet
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