Verpflichtungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Verpflichtungsgeschäft
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die Verpflichtungsgeschäfte
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Genitiv | des Verpflichtungsgeschäfts des Verpflichtungsgeschäftes
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der Verpflichtungsgeschäfte
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Dativ | dem Verpflichtungsgeschäft
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den Verpflichtungsgeschäften
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Akkusativ | das Verpflichtungsgeschäft
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die Verpflichtungsgeschäfte
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Worttrennung:
- Ver·pflich·tungs·ge·schäft, Plural: Ver·pflich·tungs·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtʊŋsɡəˌʃɛft]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verpflichtung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- [1] Verfügungsgeschäft
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsgeschäft
Beispiele:
- [1] Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
- [1] Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Verpflichtungsgeschäft“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verpflichtungsgeschäft“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Verpflichtungsgeschäft“
- [*] canoo.net „Verpflichtungsgeschäft“
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