Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Genitiv des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes

Dativ dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetze

Akkusativ das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Worttrennung:

Ter·ro·ris·mus·be·kämp·fungs·er·gän·zungs·ge·setz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [tɛʁoˈʁɪsmʊsbəkɛmp͡fʊŋsʔɛɐ̯ɡɛnt͡sʊŋsɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele:  Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland, Recht: Das 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossene Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz ergänzt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002, indem bestimmte Befugnisse der Sicherheitsbehörden auf weitere fünf Jahre befristet beibehalten und zum Teil erweitert werden.

Oberbegriffe:

[1] Terrorismusbekämpfungsgesetz

Beispiele:

[1] Wenn die Norm schon "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" heißt, was soll man dann von ihr halten?[1]
[1] Das nun ebenfalls bevorstehende „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ ist in Teilen bedenklich.[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonTerrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Quellen:

  1. FAZ.net, Glosse Politik, 04.07.2006, Was bleibt
  2. Der Tagesspiegel online, (05.09.2006), Kampf gegen Terror, von Frank Jansen
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