Tatplan

Tatplan (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Tatplan

die Tatpläne

Genitiv des Tatplanes
des Tatplans

der Tatpläne

Dativ dem Tatplan
dem Tatplane

den Tatplänen

Akkusativ den Tatplan

die Tatpläne

Worttrennung:

Tat·plan, Plural: Tat·plä·ne

Aussprache:

IPA: [ˈtaːtˌplaːn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] durchdachte Vorgehensweise für eine Handlung (insbesondere für eine Straftat)

Herkunft:

Determinativkompositum aus Tat und Plan

Oberbegriffe:

[1] Plan

Beispiele:

[1] „Einen gemeinsamen Tatplan der Schläger und der Gruppe im Hof hätten die Ermittlungen nicht ergeben, so die Staatsanwaltschaft.“[1]
[1] „Wenn zwei Personen an einem Tatgeschehen arbeitsteilig zusammenwirken und nach einem gemeinsamen Tatplan agieren, wäre es nicht angemessen, die Handlungen der beiden Täter isoliert voneinander zu betrachten. Daher werden die Tatbeiträge der einvernehmlich Agierenden gegenseitig zugerechnet, um dem Unrechtsgehalt der Tat gerecht zu werden.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Tatplan
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonTatplan

Quellen:

  1. Lena Kampf: Mit einem Schlag Ausländer. In: DER SPIEGEL. Nummer 23/2014, 2. Juni 2014, ISSN 0038-7452, Seite 45.
  2. Wikipedia-Artikel „Beteiligung (Strafrecht)“ (Stabilversion)

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Tarpan
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