Standrecht
Standrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Standrecht
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—
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Genitiv | des Standrechts
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—
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Dativ | dem Standrecht
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—
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Akkusativ | das Standrecht
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—
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Worttrennung:
- Stand·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtantˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] in Ausnahmezuständen erklärter Rechtszustand, in dem die Gerichtsbarkeit von Standgerichten ausgeübt wird
- [2] veraltet: ein kleineres Kriegsgericht
Oberbegriffe:
- [1] Rechtszustand
- [2] Gericht
Beispiele:
- [1] Im Standrecht wurden zahlreiche Todesurteile gefällt.
- [1] Das Verfahren im Standrecht wird von dem ältesten der drei Richter aus dem Civilstande geleitet.[1]
- [1] „Da kam die nächste Nachricht: Dollfuß hatte das Standrecht über Wien verhängt.“[2]
- [2] Auch sind diese 3 Tage erst von der Zeit an zu rechnen, wo der oder die Beschuldigten vor das Standrecht gestellt worden sind.[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
Wortbildungen:
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Standrecht“
- [1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Standrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standrecht“
- [*] canoo.net „Standrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Standrecht“
- [1] The Free Dictionary „Standrecht“
Quellen:
- Rheinische Bund: eine Zeitschrift historisch, politisch, Band 12. Abgerufen am 16. Dezember 2015.
- Katharina Adler: Ida. Roman. 1. Auflage. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 2018, ISBN 978-3-498-00093-6, Seite 364.
- Oesterreichs Strafgesetz über Verbrechen und die bis einschließig …, Band 4, Vincenz Schohay. Abgerufen am 16. Dezember 2015.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Standesrecht, Standgericht
- Anagramme: tratschend
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