Stadtrecht

Stadtrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Stadtrecht

die Stadtrechte

Genitiv des Stadtrechtes
des Stadtrechts

der Stadtrechte

Dativ dem Stadtrecht
dem Stadtrechte

den Stadtrechten

Akkusativ das Stadtrecht

die Stadtrechte

Worttrennung:

Stadt·recht, Plural: Stadt·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈʃtatˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Stadtrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Reihe besonderer Rechte, die in einer Stadt gelten

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Stadt und Recht

Oberbegriffe:

[1] Recht

Beispiele:

[1] „Im frühen Mittelalter Königspfalz, war die Ortschaft um 1227 so gewachsen, daß sie das Stadtrecht vom Mainzer Landesherrn Bischof Siegfried II. verliehen bekam.“[1]
[1] „Erst ein Jahr später, 1922, wurde ihm das Stadtrecht zuerkannt - und so wurde Hindenburg zur jüngsten Stadt des Deutschen Reiches.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Stadtrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Stadtrecht
[*] canoo.net „Stadtrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStadtrecht
[1] Duden online „Stadtrecht

Quellen:

  1. Wolfgang Hoffmann: Das Eichsfeld: Eichendorff-Romantik, Prozessionen und die Wodka-Whisky-Linie. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 4, 1993, Seite 31-38, Zitat Seite 36.
  2. Angela Bajorek: Wer fast nichts braucht, hat alles. Janosch. Die Biographie. Ullstein, Berlin 2016, ISBN 978-3-550-08125-5, Seite 27. Polnisches Original 2015.
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