Schwagerehe

Schwagerehe (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Schwagerehe

die Schwagerehen

Genitiv der Schwagerehe

der Schwagerehen

Dativ der Schwagerehe

den Schwagerehen

Akkusativ die Schwagerehe

die Schwagerehen

Worttrennung:

Schwa·ger·ehe, Plural: Schwa·ger·ehen

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Ehe, bei der der Bruder eines kinderlos Verstorbenen die alleinstehende Witwe heiratet

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schwager und Ehe

Synonyme:

[1] Leviratsehe

Oberbegriffe:

[1] Ehe

Beispiele:

[1] „Falls ein Kind, gleichviel welchen Geschlechts, aus der Ehe des verstorbenen Bruders hervorgegangen ist, fällt nicht nur die Verpflichtung zur L. fort, sondern die Schwagerehe ist dann auch als Blutschande untersagt (Lev. 18, 16; 20, 21). “[1]
[1] „Der erste in der Schwagerehe geborene Sohn galt als Nachkomme des Verstorbenen (Rut 1–45Mo 25,5-10).“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Levirat
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schwagerehe

Quellen:

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