Schwagerehe
Schwagerehe (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
|
Plural
| |
---|---|---|
Nominativ | die Schwagerehe
|
die Schwagerehen
|
Genitiv | der Schwagerehe
|
der Schwagerehen
|
Dativ | der Schwagerehe
|
den Schwagerehen
|
Akkusativ | die Schwagerehe
|
die Schwagerehen
|
Worttrennung:
- Schwa·ger·ehe, Plural: Schwa·ger·ehen
Aussprache:
- IPA: […]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Ehe, bei der der Bruder eines kinderlos Verstorbenen die alleinstehende Witwe heiratet
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schwager und Ehe
Synonyme:
- [1] Leviratsehe
Oberbegriffe:
- [1] Ehe
Beispiele:
- [1] „Falls ein Kind, gleichviel welchen Geschlechts, aus der Ehe des verstorbenen Bruders hervorgegangen ist, fällt nicht nur die Verpflichtung zur L. fort, sondern die Schwagerehe ist dann auch als Blutschande untersagt (Lev. 18, 16; 20, 21). “[1]
- [1] „Der erste in der Schwagerehe geborene Sohn galt als Nachkomme des Verstorbenen (Rut 1–45Mo 25,5-10).“[2]
Übersetzungen
|
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Levirat“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schwagerehe“
Quellen:
This article is issued from
Wiktionary.
The text is licensed under Creative
Commons - Attribution - Sharealike.
Additional terms may apply for the media files.