Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Rotlichtverstoß

die Rotlichtverstöße

Genitiv des Rotlichtverstoßes

der Rotlichtverstöße

Dativ dem Rotlichtverstoß
dem Rotlichtverstoße

den Rotlichtverstößen

Akkusativ den Rotlichtverstoß

die Rotlichtverstöße

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Rotlichtverstoss

Worttrennung:

Rot·licht·ver·stoß, Plural: Rot·licht·ver·stö·ße

Aussprache:

IPA: [ˈʁoːtlɪçtfɛɐ̯ˌʃtoːs]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Gesetzesverstoß, der begangen wird, wenn man eine rote Ampel überfährt oder übergeht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Rotlicht und Verstoß

Oberbegriffe:

[1] Verstoß

Beispiele:

[1] Der schwere Unfall auf der Kreuzung resultierte aus einem Rotlichtverstoß.
[1] „Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die auf rot geschaltete Ampel überfahren wird, nachdem sie weniger als eine Sekunde Rot geleuchtet hat.“[1]
[1] „Das Verkehrsrecht bezüglich der roten Ampel gilt für sämtliche Passanten – auch Fußgänger können beispielsweise mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn Sie bei Rot die Ampel überqueren und somit einen Rotlichtverstoß begehen.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rotlichtverstoß
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonRotlichtverstoß
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rotlichtverstoß

Quellen:

  1. anwalt.de: Der Rotlichtverstoß und seine Folgen. 8. Oktober 2012, abgerufen am 25. Mai 2016.
  2. bussgeld-info.de: Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß. Abgerufen am 25. Mai 2016.
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