Racheschach

Racheschach (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Racheschach

die Racheschachs

Genitiv des Racheschachs

der Racheschachs

Dativ dem Racheschach

den Racheschachs

Akkusativ das Racheschach

die Racheschachs

Worttrennung:

Ra·che·schach, Plural: Ra·che·schachs

Aussprache:

IPA: [ˈʁaxəˌʃax]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Schach: ein Schachgebot, das zwar den Gegner zu einer Reaktion zwingt, die eigene (schlechte) Stellung an sich aber nicht positiv verändert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Rache und Schach

Oberbegriffe:

[1] Schach, Schachgebot, Schachzug

Beispiele:

[1] „[…] Weiß kann lediglich noch ein Racheschach geben.“[1]
[1] „Spätestens nach einem lächerlichen Racheschach mit der Dame auf f6 muß doch Weiß (am Zug) aufgeben, oder?“[2]
[1] „Das sind bloße Racheschachs, nach deren Absolvierung Schwarz ebensogut aufgeben könnte.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] ein Racheschach geben

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Otto Borik (Herausgeber): Meyers Schachlexikon. Meyers Lexikonverlag, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1993, ISBN 3-411-08811-7 „Racheschach“, Seite 218.

Quellen:

  1. Wolfgang Uhlmann: Ein Leben lang Französisch. Französische Verteidigung – richtig gespielt. 1. Auflage. Joachim Beyer Verlag, Hollfeld 2004, ISBN 3-88805-271-8, Seite 163.
  2. Schach-Story. Jenseits von Gut und Böse. In: Berliner Zeitung Online. 23. August 1997, ISSN 0947-174X (URL, abgerufen am 1. Juni 2013).
  3. Martin Beheim-Schwarzbach: Knaurs Schachbuch. Neue verbesserte Auflage. Droemersche Verlagsanstalt, München 1953, Seite 101.
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