Pauschbetrag
Pauschbetrag (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Pauschbetrag
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die Pauschbeträge
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Genitiv | des Pauschbetrages des Pauschbetrags
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der Pauschbeträge
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Dativ | dem Pauschbetrag dem Pauschbetrage
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den Pauschbeträgen
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Akkusativ | den Pauschbetrag
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die Pauschbeträge
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Worttrennung:
- Pausch·be·trag, Plural: Pausch·be·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈpaʊ̯ʃbəˌtʁaːk]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -aʊ̯ʃbətʁaːk
Bedeutungen:
- [1] Abkürzung für Pauschalbetrag; als Pauschale angesetzter Betrag, bei dem also auf eine genaue Berechnung und Nachweise des tatsächlichen Aufwandes verzichtet wird.
Oberbegriffe:
- [1] Betrag
Beispiele:
- [1] Pauschbeträge werden z.B. bei der Einforderung von Steuern eingesetzt, um den Aufwand für die genaue Berechnung zu verringern. So gibt es Pauschbeträge für die Werbungskosten der Steuerpflichtigen.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Pauschbetrag“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pauschbetrag“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Pauschbetrag“
- [1] canoo.net „Pauschbetrag“
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