Parkscheibenpflicht
Parkscheibenpflicht (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Parkscheibenpflicht
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—
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Genitiv | der Parkscheibenpflicht
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—
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Dativ | der Parkscheibenpflicht
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—
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Akkusativ | die Parkscheibenpflicht
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—
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Worttrennung:
- Park·schei·ben·pflicht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈpaʁkʃaɪ̯bn̩ˌp͡flɪçt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] umgangssprachlich: Vorschrift, nach der in bestimmten Bereichen eine Parkscheibe eingestellt und sichtbar ins Auto gelegt werden muss
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Parkscheibe und Pflicht mit dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- [1] Pflicht
Beispiele:
- [1] „Um die Nutzung als Dauerstellplatz zu verhindern, gibt es seit Ostern am Magdalenenparkplatz eine Parkscheibenpflicht.“[1]
- [1] „Die Stadt hatte, in Absprache mit den Händlern und dem Gründstückseigentümer, die Parkscheibenpflicht wieder eingeführt, nachdem Kunden des E-Centers sich beschwert hatten.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Parkscheibenpflicht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Parkscheibenpflicht“
Quellen:
- Dominik Schweighofer: Aufregung um Parkscheibenpflicht am Magdalenenplatz. In: Plattlinger Zeitung. 11. Mai 2017, abgerufen am 23. Dezember 2017.
- Pendler verschwinden vom Edeka-Parkplatz. In: HAZ.de. 31. März 2017 (URL, abgerufen am 23. Dezember 2017).
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