Nachgebühr
Nachgebühr (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Nachgebühr
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die Nachgebühren
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Genitiv | der Nachgebühr
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der Nachgebühren
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Dativ | der Nachgebühr
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den Nachgebühren
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Akkusativ | die Nachgebühr
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die Nachgebühren
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Worttrennung:
- Nach·ge·bühr, Plural: Nach·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈnaːxɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele:
Nachgebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Postwesen: Gebühr, die vom Empfänger gezahlt werden muss, wenn Postgut nicht ausreichend frankiert wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition nach und dem Substantiv Gebühr
Synonyme:
- [1] Nachentgelt, Nachporto, Strafporto
Beispiele:
- [1] „Wurden diese Sendungen per Eilboten befördert, so waren sie mit einer Nachgebühr von 40 Pf zu belegen und diese beim Empfänger zu erheben.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Nachgebühr“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachgebühr“
- [*] canoo.net „Nachgebühr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Nachgebühr“
- [1] The Free Dictionary „Nachgebühr“
- [1] Duden online „Nachgebühr“
- [1] wissen.de – Wörterbuch „Nachgebühr“
- [1] wissen.de – Lexikon „Nachgebühr“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Nachgebühr“
Quellen:
- Reinhard Krüger: 1941: Aufhebung des Anspruchs auf Eilzustellung im Deutschen Reich. In: philatelie. Nummer 480, Juni 2017, Seite 26-29, Zitat Seite 29.
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