Nachflucht
Nachflucht (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Nachflucht
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—
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Genitiv | der Nachflucht
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—
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Dativ | der Nachflucht
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—
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Akkusativ | die Nachflucht
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—
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Worttrennung:
- Nach·flucht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈnaːxˌflʊxt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtswissenschaft: das Verlassen des eigenen Landes oder der eigenen Heimat, das nachträglich aufgrund neu eingetretener Umstände wie beispielsweise politische Verfolgung als Flucht qualifiziert wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus der Präposition nach und dem Substantiv Flucht
Beispiele:
- [1] „Bei der Nachflucht ist es umgekehrt, politisch verfolgt wird der Asylbewerber erst durch oder nach Verlassen seines Heimatstaats, der Ernst ist zweifelhaft, Gefahr ist mit „Nachflucht" regelmäßig nicht verbunden.“[1]
- [1] „Es bleibt dabei, daß Vor- und Nachflucht (ebenso wie Vor- und Nachzuflucht) auf der zeitlichen Ebene stehen, während das Beweisrecht einen örtlichen Anknüpfungspunkt verwendet.“[2]
Wortbildungen:
- Nachfluchtgrund, Nachfluchttatbestand
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Helmut Quaritsch: Recht auf Asyl, Studien zu einem missdeutetem Grundrecht, Berlin 1985, ISBN 3428458982, Seite 141
- Walther Fürst, Roman Herzog, Dieter C. Umbach: Festschrift für Wolfgang Zeidler - Band 1, 1987, ISBN 3110110571, Seite 942
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