Mündel

Mündel (Deutsch)

Substantiv, n, m, f

Singular 1 Singular 2 Singular 3 Plural 1 Plural 2 Plural 3
Nominativ der Mündel das Mündel die Mündel die Mündel die Mündel die Mündeln
Genitiv des Mündels des Mündels der Mündel der Mündel der Mündel der Mündeln
Dativ dem Mündel dem Mündel der Mündel den Mündeln den Mündeln den Mündeln
Akkusativ den Mündel das Mündel die Mündel die Mündel die Mündel die Mündeln

Anmerkung zur Verwendung der verschiedenen Genera:

Der deutsche Gesetzgeber verwendet im BGB das Substantiv Mündel im Nominativ und Akkusativ Singular durchweg mit dem männlichen bestimmten Artikel (siehe etwa §§ 1795 I, 1801 I, 1803 I, 1816, 1822 Nr. 1, 5, 7, 1829 III, 1884 I, II, 1887 II BGB). In § 1793 II BGB alte Fassung wurde erstmals die sächliche Form das Mündel benutzt, was aber 2002 im Rahmen der Neufassung der Norm zu der Mündel wurde. Es wird vermutet, dass die Verwendung der sächlichen Form den Bemühungen des Gesetzgebers um eine geschlechtsneutrale Formulierung geschuldet war. Nun aber wird in Übereinstimmung mit dem Grimm’schen Wörterbuch der Mündel wieder für „personen beiderlei geschlechts“[1] gebraucht.[2]
Im Grimm’schen Wörterbuch wird daneben noch auf die feminine Form die Mündel verwiesen, welche für „weibliche[n] unmündige[n]“ benutzt werde.[1] Laut Duden gilt dies auch heute noch, komme allerdings nur selten vor.[3]

Worttrennung:

Mün·del, Plural 1: Mün·del, Plural 2: Mün·deln

Aussprache:

IPA: [ˈmʏndl̩]
Hörbeispiele:  Mündel (Info)
Reime: -ʏndl̩

Bedeutungen:

[1] deutsches Familienrecht: minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht

Gegenwörter:

[1] Vormund

Oberbegriffe:

[1] Schutzbefohlener

Beispiele:

[1] „Wenn der Vormund Geld für sein Mündel entgegennehme, müsse das vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden - diese Schutzvorschrift zu Gunsten des Mündels solle Veruntreuung durch den Vormund erschweren.“[4]
[1] „Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über.“[5]

Wortbildungen:

Mündelgeld, Mündelhypothek, mündelsicher

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Mündel
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mündel
[1] The Free Dictionary „Mündel
[1] Duden online „Mündel
[*] canoo.net „Mündel
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonMündel

Quellen:

  1. Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Mündel
  2. J. v. Staudinger: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen; Buch 4, Familienrecht, §§ 1773–1895; Neubearbeitung 2004, Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Berlin 2004; Vorbem zu §§ 1773 ff Rn. 35
  3. Duden online „Mündel
  4. Vormund kassiert Versicherungssumme des Mündels. finanztip.de, abgerufen am 18. September 2011.
  5. § 1836e I 1 BGB
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