Mitangeklagter

Mitangeklagter (Deutsch)

Substantiv, m

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ MitangeklagterMitangeklagte
Genitiv MitangeklagtenMitangeklagter
Dativ MitangeklagtemMitangeklagten
Akkusativ MitangeklagtenMitangeklagte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ der Mitangeklagtedie Mitangeklagten
Genitiv des Mitangeklagtender Mitangeklagten
Dativ dem Mitangeklagtenden Mitangeklagten
Akkusativ den Mitangeklagtendie Mitangeklagten
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein Mitangeklagterkeine Mitangeklagten
Genitiv eines Mitangeklagtenkeiner Mitangeklagten
Dativ einem Mitangeklagtenkeinen Mitangeklagten
Akkusativ einen Mitangeklagtenkeine Mitangeklagten

Worttrennung:

Mit·an·ge·klag·ter, Plural: Mit·an·ge·klag·ten

Aussprache:

IPA: [ˈmɪtʔanɡəˌklaːktɐ]
Hörbeispiele:  Mitangeklagter (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die im gleichen Verfahren wie eine andere vor Gericht steht

Herkunft:

Determinativkompositum aus der Präposition mit und dem Substantiv Angeklagter

Weibliche Wortformen:

[1] Mitangeklagte

Oberbegriffe:

[1] Angeklagter

Beispiele:

[1] „Die Mitangeklagten beschreiben ihn als Alphatier.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitangeklagter
[*] canoo.net „Mitangeklagter
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonMitangeklagter
[*] The Free Dictionary „Mitangeklagter
[1] Duden online „Mitangeklagter

Quellen:

  1. Walter Wüllenweber: Timo – ein deutscher Terrorist. In: Stern. Nummer Heft 10, 2017, Seite 42–47, Zitat Seite 44.
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