Kontoführungsgebühr
Kontoführungsgebühr (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Kontoführungsgebühr
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die Kontoführungsgebühren
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Genitiv | der Kontoführungsgebühr
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der Kontoführungsgebühren
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Dativ | der Kontoführungsgebühr
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den Kontoführungsgebühren
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Akkusativ | die Kontoführungsgebühr
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die Kontoführungsgebühren
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Worttrennung:
- Kon·to·füh·rungs·ge·bühr, Plural: Kon·to·füh·rungs·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈkɔntofyːʁʊŋsɡəˌbyːɐ̯]
- Hörbeispiele:
Kontoführungsgebühr (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: Gebühr, die man für die Nutzung eines Bankkontos entrichten muss
Herkunft:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Kontoführungsentgelt
Oberbegriffe:
- [1] Bankgebühr, Gebühr
Beispiele:
- [1] „Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Millionen Kunden, die einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, bislang gezahlte Kontoführungsgebühren zurückverlangen.“[1]
- [1] „Durch die ohnehin relativ eng begrenzten Einzahlungsmöglichkeiten wirkt sich die Kontoführungsgebühr schon bemerkbar ertragsmindernd aus.“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Duden online „Kontoführungsgebühr“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoführungsgebühr“
- [*] canoo.net „Kontoführungsgebühr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kontoführungsgebühr“
- [1] wissen.de – Wörterbuch „Kontoführungsgebühr“
- [1] The Free Dictionary „Kontoführungsgebühr“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Kontoführungsgebühr“
Quellen:
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