Kinderzuschlag
Kinderzuschlag (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
|
Plural
| |
---|---|---|
Nominativ | der Kinderzuschlag
|
die Kinderzuschläge
|
Genitiv | des Kinderzuschlages des Kinderzuschlags
|
der Kinderzuschläge
|
Dativ | dem Kinderzuschlag dem Kinderzuschlage
|
den Kinderzuschlägen
|
Akkusativ | den Kinderzuschlag
|
die Kinderzuschläge
|
Worttrennung:
- Kin·der·zu·schlag, Plural: Kin·der·zu·schlä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪndɐˌt͡suːʃlaːk]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kind und Zuschlag sowie dem Fugenelement -er
Oberbegriffe:
- [1] Zuschlag
Unterbegriffe:
- [1] Mehrkindzuschlag
Beispiele:
- [1] „Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind 20 DM monatlich.“[1]
Übersetzungen
|
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kinderzuschlag“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderzuschlag“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kinderzuschlag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kinderzuschlag“
- [*] canoo.net „Kinderzuschlag“
- [1] Duden online „Kinderzuschlag“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“
Quellen:
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“
This article is issued from
Wiktionary.
The text is licensed under Creative
Commons - Attribution - Sharealike.
Additional terms may apply for the media files.