Inanspruchnahme

Inanspruchnahme (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Inanspruchnahme

die Inanspruchnahmen

Genitiv der Inanspruchnahme

der Inanspruchnahmen

Dativ der Inanspruchnahme

den Inanspruchnahmen

Akkusativ die Inanspruchnahme

die Inanspruchnahmen

Worttrennung:

In·an·spruch·nah·me, Plural: In·an·spruch·nah·men

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] nur Singular: von einem geschriebenen, verbürgten Recht Gebrauch machen; Recht auf Wiedergutmachung
[2] bedingt Singular: persönliche Belastung die einen beansprucht; Belastung
[3] durch Gebrauch beanspruchte Dinge oder Sachen; Verschleiß, Abnutzung

Synonyme:

[1] Anforderung, Beanspruchung, Verwendung
[2] Anstrengung, Belastung, Mühe
[3] Beanspruchung, Belastung, Gebrauch, Verwendung

Oberbegriffe:

[1] Recht, Technik
[2] Person
[3] Nutzung, Technik

Unterbegriffe:

[1–3] Nichtinanspruchnahme

Beispiele:

[1] Die Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie ist, für einen Kaufgegenstand, gesetzlich geregelt.
[2] Jede Mutter oder Oma lässt sich von ihre Kindern oder Enkelkindern, durch freundliche Inanspruchnahme, jederzeit gerne bitten.
[3] Handwerkszeug unterliegt, durch starken Gebrauch, einer erheblichen Inanspruchnahme bis hin zum Defekt.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Inanspruchnahme einer Dienstleistung, Garantie, Gewährleistung, Rückgaberecht, Umtauschrecht, Leistung
[2] eigene, persönliche Inanspruchnahme
[3] enorme, starke Inanspruchnahme

Wortbildungen:

Inanspruchnahmerecht

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Inanspruchnahme
[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inanspruchnahme
[1–3] canoo.net „Inanspruchnahme
[1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonInanspruchnahme
[1–3] The Free Dictionary „Inanspruchnahme
[1–3] Duden online „Inanspruchnahme
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