Hilfsschöffe

Hilfsschöffe (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Hilfsschöffe

die Hilfsschöffen

Genitiv des Hilfsschöffen

der Hilfsschöffen

Dativ dem Hilfsschöffen

den Hilfsschöffen

Akkusativ den Hilfsschöffen

die Hilfsschöffen

Worttrennung:

Hilfs·schöf·fe, Plural: Hilfs·schöf·fen

Aussprache:

IPA: [ˈhɪlfsˌʃœfə]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: Schöffe (Laienrichter), der bei Verhinderung eines Hauptschöffen nachrückt und dessen Aufgaben übernimmt

Weibliche Wortformen:

[1] Hilfsschöffin

Oberbegriffe:

[1] Schöffe

Beispiele:

[1] „‚Auch der Laienrichter muss voll da sein während des Prozesses. Schläft er, kann das einen Revisionsgrund darstellen‘, sagte der Sprecher. Daher sei ein Hilfsschöffe kurzfristig eingesprungen und das Gericht habe noch einmal von vorn verhandelt.“[1]
[1] „Werden Hauptschöffen von der Schöffenliste gestrichen, so treten die Hilfsschöffen, die nach der Reihenfolge der Hilfsschöffenliste an nächster Stelle stehen, […] an die Stelle der gestrichenen Hauptschöffen.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Schöffe
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hilfsschöffe

Quellen:

  1. Schöffe schläft immer wieder ein. In: Welt Online. 28. Juni 2016, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 27. Januar 2019).
  2. Bayerisches Staatsministerium der Justiz (Herausgeber): Das Schöffenamt in Bayern. Informationen für ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege. München 2017, Seite 37.
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