Gesetzentwurf
Gesetzentwurf (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Gesetzentwurf
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die Gesetzentwürfe
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Genitiv | des Gesetzentwurfs des Gesetzentwurfes
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der Gesetzentwürfe
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Dativ | dem Gesetzentwurf dem Gesetzentwurfe
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den Gesetzentwürfen
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Akkusativ | den Gesetzentwurf
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die Gesetzentwürfe
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Worttrennung:
- Ge·setz·ent·wurf, Plural: Ge·setz·ent·wür·fe
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛt͡sʔɛntˌvʊʁf]
- Hörbeispiele:
Gesetzentwurf (Info)
Bedeutungen:
- [1] vorläufige, noch nicht endgültig verabschiedete Form eines Gesetzes
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gesetz und Entwurf
Synonyme:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Gesetzesvorschlag
Oberbegriffe:
- [1] Entwurf
Beispiele:
- [1] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Gesetzentwurf“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzentwurf“
- [1] canoo.net „Gesetzentwurf“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Gesetzentwurf“
- [1] The Free Dictionary „Gesetzentwurf“
- [1] Duden online „Gesetzentwurf“
Quellen:
- Monika Obrist: Recht verständlich?. In: Der Sprachdienst. Nummer Heft 1, 2013, Seite 33-35, Zitat Seite 34.
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