Gesetzentwurf

Gesetzentwurf (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Gesetzentwurf

die Gesetzentwürfe

Genitiv des Gesetzentwurfs
des Gesetzentwurfes

der Gesetzentwürfe

Dativ dem Gesetzentwurf
dem Gesetzentwurfe

den Gesetzentwürfen

Akkusativ den Gesetzentwurf

die Gesetzentwürfe

Worttrennung:

Ge·setz·ent·wurf, Plural: Ge·setz·ent·wür·fe

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛt͡sʔɛntˌvʊʁf]
Hörbeispiele:  Gesetzentwurf (Info)

Bedeutungen:

[1] vorläufige, noch nicht endgültig verabschiedete Form eines Gesetzes

Herkunft:

Determinativkompositum aus Gesetz und Entwurf

Synonyme:

[1] Gesetzesentwurf, Gesetzesvorlage

Sinnverwandte Wörter:

[1] Gesetzesvorschlag

Oberbegriffe:

[1] Entwurf

Beispiele:

[1] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Gesetzentwurf
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzentwurf
[1] canoo.net „Gesetzentwurf
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGesetzentwurf
[1] The Free Dictionary „Gesetzentwurf
[1] Duden online „Gesetzentwurf

Quellen:

  1. Monika Obrist: Recht verständlich?. In: Der Sprachdienst. Nummer Heft 1, 2013, Seite 33-35, Zitat Seite 34.
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