Geschäftsgebaren

Geschäftsgebaren (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Geschäftsgebaren

die Geschäftsgebaren

Genitiv des Geschäftsgebarens

der Geschäftsgebaren

Dativ dem Geschäftsgebaren

den Geschäftsgebaren

Akkusativ das Geschäftsgebaren

die Geschäftsgebaren

Worttrennung:

Ge·schäfts·ge·ba·ren, Plural: Ge·schäfts·ge·ba·ren

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʃɛft͡sɡəˌbaːʁən]
Hörbeispiele:  Geschäftsgebaren (Info)

Bedeutungen:

[1] Art und Weise, wie jemand seine Geschäfte durchführt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Geschäft und Gebaren sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Gebaren

Beispiele:

[1] „Pücklers Geschäftsgebaren war ein ständiges Jonglieren mit Soll und Haben, ein ständiger Kampf, die Flut wachsender Ausgaben aus neuen Einnahmequellen zu speisen.“[1]
[1] „Drei Jahre und drei Monate muss Max Strauß wegen Steuerhinterziehung hinter Gitter, das Urteil der Richter über seine Geschäftsgebaren ist knallhart ausgefallen.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschäftsgebaren
[*] canoo.net „Geschäftsgebaren
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGeschäftsgebaren
[1] The Free Dictionary „Geschäftsgebaren
[1] Duden online „Geschäftsgebaren

Quellen:

  1. Thomas Wieke: Die seltsame Ehe des Fürsten Pückler. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 1, 1993, Seite 5-12, Zitat Seite 8.
  2. Strauß-Sohn verurteilt. In: FOCUS Online. ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 10. März 2016).
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