Geheimbuchführung

Geheimbuchführung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Geheimbuchführung

Genitiv der Geheimbuchführung

Dativ der Geheimbuchführung

Akkusativ die Geheimbuchführung

Worttrennung:

Ge·heim·buch·füh·rung, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ɡəˈhaɪ̯mbuːxˌfyːʁʊŋ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Betriebswirtschaft: Teil der Buchführung, der sich dadurch auszeichnet, dass er „getrennt [von der übrigen Buchführung] geführt und aufbewahrt wird und nur einem sehr begrenzten Personenkreis zugänglich ist“.[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus geheim und Buchführung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Direktionsbuchführung

Oberbegriffe:

[1] Buchführung

Beispiele:

[1] „Der klaren Erfassung der Geschäftsvorfälle widerspricht es nicht, wenn bestimmte Teile des Buchungsstoffs gesondert in einer Geheimbuchführung erfaßt werden.“[1]
[1] „Die Geheim- oder Direktionsbuchführung ist eine neben der regulären oder laufenden Buchführung (Hauptbuchführung) errichtete Sonderbuchführung mit dem Zweck, vertrauliche Betriebsvorgänge eigenen Mitarbeitern oder außenstehenden Dritten vorzuenthalten.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Gabler Wirtschaftslexikon: „Geheimbuchführung

Quellen:

  1. Ulrich Leffson: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. 7. Auflage. IDW-Verlag GmbH, Düsseldorf 1987, ISBN 3-8201-0318-1, Seite 171
  2. Technik des betrieblichen Rechnungswesens: Buchführung und Bilanzierung, Wolfgang Eisele, Alois Paul Knobloch. Abgerufen am 12. September 2018.
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