Familieneigentum

Familieneigentum (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Familieneigentum

die Familieneigentume

Genitiv des Familieneigentums

der Familieneigentume

Dativ dem Familieneigentum

den Familieneigentumen

Akkusativ das Familieneigentum

die Familieneigentume

Worttrennung:

Fa·mi·li·en·ei·gen·tum, selten Plural: Fa·mi·li·en·ei·gen·tu·me

Aussprache:

IPA: [faˈmiːli̯ənˌaɪ̯ɡn̩tuːm]
Hörbeispiele:  Familieneigentum (Info)

Bedeutungen:

[1] Eigentum einer Familie

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Familie und Eigentum

Synonyme:

[1] Familienbesitz

Gegenwörter:

[1] Bankeigentum, Gemeindeeigentum, Gemeineigentum, Staatseigentum

Oberbegriffe:

[1] Eigentum, Besitz

Beispiele:

[1] Der größte Teil der Firma blieb Familieneigentum.
[1] ‚In Deutschland gehört das Eigentum der Sippe, der Familie‘, sagt Beckert. ‚Wer erbt, bekommt nichts geschenkt, sondern führt etwas fort.‘ So gesehen ist die Erbschaftsteuer ein unzulässiger Eingriff des Staates ins Familieneigentum.[1]
[1] Während ihre Männer ihren schweren Dienst für die Sicherheit des Vaterlandes und seiner Bürger versehen, sind die Gattinnen der Milizoffiziere nicht müßig. Sie mehren das Familieneigentum und bringen es dabei zu einigem Reichtum.[2]
[1] Im Übergang von der mittleren zur jüngsten Vergangenheit muß der inzwischen 70jährige Sohn und Erbe Franz zu Putbus’ Probleme mit der Rückgewinnung alten Familieneigentums geahnt haben.[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonFamilieneigentum

Quellen:

  1. Elisabeth Niejahr: Der deutsche Widerspruch. In: Zeit Online. 3. Mai 2007, ISSN 0044-2070 (URL).
  2. Manfred Quiring: Reiche Milizionärsgattinnen. In: Welt Online. 21. Juni 2010, ISSN 0173-8437 (URL).
  3. Peter Schmalz: Wann gehörte Rügen wem?. In: Welt Online. 31. Juli 1997, ISSN 0173-8437 (URL).
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