Erbschein

Erbschein (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Erbschein

die Erbscheine

Genitiv des Erbscheines
des Erbscheins

der Erbscheine

Dativ dem Erbschein
dem Erbscheine

den Erbscheinen

Akkusativ den Erbschein

die Erbscheine

Worttrennung:

Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌʃaɪ̯n]
Hörbeispiele:  Erbschein (Info)

Bedeutungen:

[1] ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein

Beispiele:

[1] Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Erbschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonErbschein
[1] The Free Dictionary „Erbschein
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein
[*] canoo.net „Erbschein
[1] Duden online „Erbschein
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.