Erbschein
Erbschein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Erbschein
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die Erbscheine
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Genitiv | des Erbscheines des Erbscheins
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der Erbscheine
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Dativ | dem Erbschein dem Erbscheine
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den Erbscheinen
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Akkusativ | den Erbschein
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die Erbscheine
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Worttrennung:
- Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele:
Erbschein (Info)
Bedeutungen:
- [1] ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein
Beispiele:
- [1] Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erbschein“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Erbschein“
- [1] The Free Dictionary „Erbschein“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein“
- [*] canoo.net „Erbschein“
- [1] Duden online „Erbschein“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
Quellen:
- nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
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