Branntweinsteuer

Branntweinsteuer (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Branntweinsteuer

die Branntweinsteuern

Genitiv der Branntweinsteuer

der Branntweinsteuern

Dativ der Branntweinsteuer

den Branntweinsteuern

Akkusativ die Branntweinsteuer

die Branntweinsteuern

Worttrennung:

Brannt·wein·steu·er, Plural: Brannt·wein·steu·ern

Aussprache:

IPA: [ˈbʁantvaɪ̯nˌʃtɔɪ̯ɐ]
Hörbeispiele:  Branntweinsteuer (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Steuer, die bei der Herstellung von Branntwein vom Staat erhoben wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Branntwein und Steuer

Oberbegriffe:

[1] Fabrikatssteuer, Verbrauchssteuer, Steuer

Beispiele:

[1] „Mit der Branntweinsteuer wird der Verbrauch von Branntwein und branntweinhaltigen Waren innerhalb Deutschlands besteuert.“[1]
[1] Früher war die Branntweinsteuer als Fabrikatssteuer ausgelegt.[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Branntweinsteuer
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Branntweinsteuer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBranntweinsteuer
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Branntweinsteuer
[*] canoo.net „Branntweinsteuer
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“, dort auch eine Abhandlung über die „Branntweinsteuer“ in Deutschland

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Branntweinsteuer
  2. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 479, Artikel „Branntwein“
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