Beweisführung

Beweisführung (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Beweisführung

die Beweisführungen

Genitiv der Beweisführung

der Beweisführungen

Dativ der Beweisführung

den Beweisführungen

Akkusativ die Beweisführung

die Beweisführungen

Worttrennung:

Be·weis·füh·rung, Plural: Be·weis·füh·run·gen

Aussprache:

IPA: [bəˈvaɪ̯sˌfyːʁʊŋ]
Hörbeispiele:  Beweisführung (Info)

Bedeutungen:

[1] die Art und Weise, wie beziehungsweise die Tatsache, dass die Richtigkeit von etwas nachgewiesen wird

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Beweis und Führung

Beispiele:

[1] „Damit soll insbesondere der logische Kern der Beweisführung klar herausgestellt werden.“[1]
[1] „Wenn Aussage gegen Aussage steht, kommt zur Beurteilung, welche Version glaubwürdiger ist, eine Beweisführung durch Aufnahme von Kontrollbeweisen, wie die ergänzende Befragung jener Sachverständigen, deren Hilfestellung durch das Gericht zufolge indizierter psychischer Erkrankung der Beweisperson beansprucht wurde, grundsätzlich in Betracht.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beweisführung
[*] canoo.net „Beweisführung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonBeweisführung
[1] The Free Dictionary „Beweisführung
[1] Duden online „Beweisführung

Quellen:

  1. Knut Radbruch: Mathematik in den Geisteswissenschaften. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1989, ISBN 3-525-33552-0, Seite 77.
  2. Entscheidungstext zu einem Rechtssatz des österreichischen OGH vom 21. Juni 1994
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