Anteilseigner

Anteilseigner (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Anteilseigner

die Anteilseigner

Genitiv des Anteilseigners

der Anteilseigner

Dativ dem Anteilseigner

den Anteilseignern

Akkusativ den Anteilseigner

die Anteilseigner

Worttrennung:

An·teils·eig·ner, Plural: An·teils·eig·ner

Aussprache:

IPA: [ˈantaɪ̯lsˌʔaɪ̯ɡnɐ]
Hörbeispiele:  Anteilseigner (Info)

Bedeutungen:

[1] jemand, der einen Anteil von etwas besitzt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Eigner

Synonyme:

[1] Anteilsinhaber, Mitbesitzer

Weibliche Wortformen:

[1] Anteilseignerin

Unterbegriffe:

[1] Aktieninhaber, Aktionär, Gesellschafter

Beispiele:

[1] „Zuvor hatten die Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung die zehn Mitglieder der Anteilseigner gewählt.“[1]
[1] „Doch ohne die Unterstützung anderer großer Anteilseigner wird die Beratungsgesellschaft, die nur 0,5 Prozent des Aktienkapitals der Bank vertritt, lediglich ein Signal setzen können.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Anteilseigner“, Seite 207.
[1] Wikipedia-Artikel „Anteilseigner
[1] Duden online „Anteilseigner
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilseigner
[1] canoo.net „Anteilseigner
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonAnteilseigner
[1] wissen.de – Wörterbuch „Anteilseigner
[1] The Free Dictionary „Anteilseigner
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Anteilseigner

Quellen:

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