Eigner
Eigner (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Eigner
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die Eigner
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Genitiv | des Eigners
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der Eigner
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Dativ | dem Eigner
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den Eignern
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Akkusativ | den Eigner
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die Eigner
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Worttrennung:
- Eig·ner, Plural: Eig·ner
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯ɡnɐ]
- Hörbeispiele:
Eigner (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die Eigentümer von etwas ist
- [2] Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt
Herkunft:
- mittelniederdeutsch ēgenēre, ēgener, hochdeutsch seit dem 17. Jahrhundert[1]
Weibliche Wortformen:
- [1, 2] Eignerin
Unterbegriffe:
- [1] Anteilseigner
- [2] Bootseigner, Schiffseigner
Beispiele:
- [1] Manfred ist Eigner eines großen Konzerns.
- [1] „Die Eigner des Restaurants setzen sich zu uns, Michelle zuerst, sie kommt mit einem netten Lächeln herüber.“[2]
- [2] „Die Eigner des Schiffes betrachteten die Todesfälle und die Tatsache, dass das Leben so vieler Menschen zerstört wurde, als normale Begleiterscheinung eines zugegebenermaßen schmutzigen Geschäfts.“[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Eigner“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigner“
- [1] canoo.net „Eigner“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Eigner“
- [1, 2] The Free Dictionary „Eigner“
- [1, 2] Duden online „Eigner“
Quellen:
- Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „eignen“.
- James Salter: Ein Spiel und ein Zeitvertreib. Roman. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2000, ISBN 3-499-22440-2, Seite 86.
- Robert Harms: Das Sklavenschiff. Eine Reise in die Welt des Sklavenhandels. C. Bertelsmann Verlag, ohne Ort 2004, ISBN 3-570-00277-2, Seite 10.
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