öffentliche Hand

öffentliche Hand (Deutsch)

Substantiv, f, Wortverbindung

Singular

Plural

Nominativ die öffentliche Hand

Genitiv der öffentliche Hand

Dativ der öffentliche Hand

Akkusativ die öffentliche Hand

Worttrennung:

öf·fent·li·che Hand, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈœfn̩tlɪçə ˈhant]
Hörbeispiele:  öffentliche Hand (Info)

Bedeutungen:

[1] Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gemeinde, Land, Bund oder Ähnliches)

Beispiele:

[1] „Die gegenüber einem reinen Zweckbau deutlich höheren Kosten nahm die Stiftungsuniversität für ihre architektonischen Ambitionen in Kauf, zumal auch die öffentliche Hand von dem Großvorhaben angetan war und großzügig Fördermittel bereitstellte: […].“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „öffentliche Hand
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „öffentliche Hand
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikonöffentliche Hand
[1] wissen.de – Lexikon „öffentliche Hand
[1] Gabler Wirtschaftslexikon: „öffentliche Hand
[1] Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 5. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2013. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013 (online bei der Bundeszentrale für politische Bildung).

Quellen:

  1. Bund der Steuerzahler Brandenburg e. V. (Herausgeber): Die öffentliche Verschwendung 2015. Seite 21
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