vermögenswirksame Leistung

vermögenswirksame Leistung (Deutsch)

Substantiv, f, Wortverbindung

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ vermögenswirksame Leistungvermögenswirksame Leistungen
Genitiv vermögenswirksamer Leistungvermögenswirksamer Leistungen
Dativ vermögenswirksamer Leistungvermögenswirksamen Leistungen
Akkusativ vermögenswirksame Leistungvermögenswirksame Leistungen
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ die vermögenswirksame Leistungdie vermögenswirksamen Leistungen
Genitiv der vermögenswirksamen Leistungder vermögenswirksamen Leistungen
Dativ der vermögenswirksamen Leistungden vermögenswirksamen Leistungen
Akkusativ die vermögenswirksame Leistungdie vermögenswirksamen Leistungen
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ eine vermögenswirksame Leistungkeine vermögenswirksamen Leistungen
Genitiv einer vermögenswirksamen Leistungkeiner vermögenswirksamen Leistungen
Dativ einer vermögenswirksamen Leistungkeinen vermögenswirksamen Leistungen
Akkusativ eine vermögenswirksame Leistungkeine vermögenswirksamen Leistungen

Worttrennung:

ver·mö·gens·wirk·same Leis·tung, Plural: ver·mö·gens·wirk·same Leis·tun·gen

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈmøːɡn̩sˌvɪʁkzaːmə ˈlaɪ̯stʊŋ]
Hörbeispiele:  vermögenswirksame Leistung (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: vom Arbeitgeber auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Anlagekonto überwiesene staatlich geförderte Zahlung

Abkürzungen:

[1] VL, VWL

Sinnverwandte Wörter:

[1] vermögensbildende Leistung

Beispiele:

[1]„Das Prinzip der vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL, ist simpel: Ein Arbeitnehmer, der Anspruch darauf hat, schließt einen Sparvertrag seiner Wahl ab und der Chef zahlt jeden Monat einen festen Betrag auf das Sparkonto ein.“[1]
[1] „Vermögenswirksame Leistungen sind eine Finanzspritze vom Chef, auf die viele festangestellte Mitarbeiter einen Anspruch haben.“[2]
[1] „Die Steuerbegünstigung sogenannter vermögenswirksamer Leistung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, […]“[3]
[1] „Bei Beginn oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses während eines Kalendermonats entfällt der Anspruch auf vermögenswirksame Leistung.“[4]
[1] „Der Auszubildende erhält eine vermögensbildende Leistung, die in ihrer Höhe den vermögenswirksamen Leistungen des ‚Tarifvertrages für das private Bankgewerbe über Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz‘ entpricht.“[5]


Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Vermögenswirksame Leistung

Quellen:

  1. Marina Engler: Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen anlegen?. In: sueddeutsche.de. 15. August 2015, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 3. August 2016).
  2. Alle Sparformen im Test. In: FAZ.NET. 7. April 2011, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 3. August 2016).
  3. Karl-Ernst Detering: Wi(e)der den ökonomischen Unsinn!(?): Wirtschaftliche Fehler erkennen und bekämpfen. Springer, 2013, Seite 66 (Google Books)
  4. Anette Dassau, Edeltraud Wiesend-Rothbrust: TVöD Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Kompaktkommentar. Hüthig Jehle Rehm, 2008, Seite 376 (Google Books, abgerufen am 4. November 2016)
  5. Wolfgang Sommer: Ausbildungskompass Bankkaufleute. Springer, 2013, Seite 33 (Google Books, abgerufen am 4. November 2016)
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