genehmigen

genehmigen (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichgenehmige
dugenehmigst
er, sie, esgenehmigt
Präteritum ichgenehmigte
Konjunktiv II ichgenehmigte
Imperativ Singulargenehmige!
Pluralgenehmigt!
PerfektPartizip IIHilfsverb
genehmigt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:genehmigen

Worttrennung:

ge·neh·mi·gen, Präteritum: ge·neh·mig·te, Partizip II: ge·neh·migt

Aussprache:

IPA: [ɡəˈneːmɪɡn̩]
Hörbeispiele:  genehmigen (Info)

Bedeutungen:

[1] insbesondere von behördlicher Seite erlauben, gestatten, akzeptieren, bewilligen
[2] umgangssprachlich, scherzhaft, reflexiv: sich erlauben, etwas zu sich zu nehmen oder allgemein etwas zu genießen
[3] Zivilrecht: nachträglich seine Zustimmung erteilen

Herkunft:

Genehmigen trat an die Stelle des älteren Ausdrucks (für) genehm halten. Möglicherweise ist es eine aus der Amtssprache stammende Verdeutschung des französischen Wortes agréer  fr[1] (annehmen, gutheißen, zulassen).[2]

Beispiele:

[1] Das Ordnungsamt hat die Sanitärräume in diesem Restaurant nicht genehmigt.
[1] Der Anbau einer neuen Werkshalle wurde vom Bauamt nicht genehmigt.
[2] Nach dem Essen habe ich mir noch ein Eis genehmigt.
[2] Heute haben wir uns mehr Zigaretten als gewöhnlich genehmigt.
[3] Ein Rechtsgeschäft, das ein Minderjähriger ohne Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters tätigt, wird wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter es genehmigt.

Redewendungen:

[2] sich einen genehmigen

Wortbildungen:

Genehmigung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „genehmigen
[1] canoo.net „genehmigen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikongenehmigen
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „genehmigen
[1, 2] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, Annette Klosa u. a. (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-05504-9, „genehmigen“, Seite 630
[3] § 184 BGB

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „genehm“, Seite 423
  2. LEO Französisch-Deutsch, Stichwort: „agréer
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