Zensurbehörde
Zensurbehörde (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Zensurbehörde
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die Zensurbehörden
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Genitiv | der Zensurbehörde
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der Zensurbehörden
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Dativ | der Zensurbehörde
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den Zensurbehörden
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Akkusativ | die Zensurbehörde
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die Zensurbehörden
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Worttrennung:
- Zen·sur·be·hör·de, Plural: Zen·sur·be·hör·den
Aussprache:
- IPA: [t͡sɛnˈzuːɐ̯bəˌhøːɐ̯də]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] staatliche Institution, die für die Durchführung der Zensur zuständig ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Zensur und Behörde
Oberbegriffe:
- [1] Behörde
Beispiele:
- [1] „So unterschrieb er denn rasch die Entlastungserklärung für die Vormunde, nahm die achthundert Pistolen in Empfang und reichte sein Manuskript der Zensurbehörde ein.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zensurbehörde“
- [*] canoo.net „Zensurbehörde“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Zensurbehörde“
- [1] Duden online „Zensurbehörde“
Quellen:
- Jan Graf Potocki: Die Handschrift von Saragossa oder Die Abenteuer in der Sierra Morena. Roman. Gerd Haffmans bei Zweitausendeins, Frankfurt/Main 2003, Seite 653. Übersetzung von 1962 des teils französischen (1805-14), teils polnischen Originals (1847).
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