Wohnungsinhaber
Wohnungsinhaber (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Wohnungsinhaber
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die Wohnungsinhaber
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Genitiv | des Wohnungsinhabers
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der Wohnungsinhaber
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Dativ | dem Wohnungsinhaber
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den Wohnungsinhabern
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Akkusativ | den Wohnungsinhaber
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die Wohnungsinhaber
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Worttrennung:
- Woh·nungs·in·ha·ber, Plural: Woh·nungs·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈvoːnʊŋsˌʔɪnhaːbɐ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
Weibliche Wortformen:
- Wohnungsinhaberin
Beispiele:
- [1] „Das Wohnungsblatt ist vom Eigentümer des Gebäudes oder von seinem Bevollmächtigten auszufüllen, wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein Wohnungsinhaber nicht vorhanden oder nicht erreichbar ist.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Suchergebnisse für „Wohnungsinhaber“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohnungsinhaber“
- [*] canoo.net „Wohnungsinhaber“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wohnungsinhaber“
- [1] Duden online „Wohnungsinhaber“
Quellen:
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