Wahlrecht

Wahlrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Wahlrecht

die Wahlrechte

Genitiv des Wahlrechtes
des Wahlrechts

der Wahlrechte

Dativ dem Wahlrecht
dem Wahlrechte

den Wahlrechten

Akkusativ das Wahlrecht

die Wahlrechte

Worttrennung:

Wahl·recht, Plural: Wahl·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈvaːlˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Wahlrecht (Info)
Reime: -aːlʁɛçt

Bedeutungen:

[1] Recht einer Person, wählen zu gehen und gewählt zu werden
[2] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die den Wahlablauf betreffen

Abkürzungen:

WR

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Wahl und Recht

Unterbegriffe:

[1] Frauenwahlrecht
[2] Mehrheitswahlrecht, Verhältniswahlrecht

Beispiele:

[1] „In Brandenburg dürfen Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Einer Änderung des entsprechenden Gesetzes stimmten heute die Abgeordneten im Landtag mehrheitlich zu. […] Erstmals in einem Flächenland haben damit junge Leute ab 16 Wahlrecht auf Landesebene.“[1]
[1] „Ein Wahlrecht beispielsweise besaßen nur Landbesitzer.“[2]
[1] „1936 wird den Schwarzen in der Kapprovinz das Wahlrecht entzogen.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] aktives, passives Wahlrecht

Wortbildungen:

Wahlrechtsreform

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Wahlrecht
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlrecht
[1] canoo.net „Wahlrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonWahlrecht
[1, 2] The Free Dictionary „Wahlrecht

Quellen:

  1. 16-Jährige dürfen bald in Brandenburg wählen. In: Tagesspiegel. 26. Januar 2012, abgerufen am 11. November 2012.
  2. Marianne Wellershoff: Stratege der Freiheit. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer Heft 1, 2016, Seite 40-45, Zitat Seite 43.
  3. Bertram Weiss: Aufstand unter Tage. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014, Seite 116-125, Zitat Seite 124.
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