Tribunalrat

Tribunalrat (Deutsch)

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Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Tribunalrat

die Tribunalräte

Genitiv des Tribunalrates
des Tribunalrats

der Tribunalräte

Dativ dem Tribunalrat
dem Tribunalrate

den Tribunalräten

Akkusativ den Tribunalrat

die Tribunalräte

Worttrennung:

Tri·bu·nal·rat, Plural: Tri·bu·nal·räte

Aussprache:

IPA: [tʁibuˈnaːlˌʁaːt]
Hörbeispiele:
Reime: -aːlʁaːt

Bedeutungen:

[1] veraltet, 18. und 19. Jahrhundert: ein Titel

Oberbegriffe:

[1] Rat

Beispiele:

[1] „‚Das war der Tribunalrat Igeler mit seinen Töchtern‘, sagte der Major.“[1]
[1] Seit 1756 wurde ein Rechtsausschuß (sog Jurisdiktionskommission), zunächst aus zwei Geheimen Finanzräten und einem Tribunalrat […] gebildet.[2]
[1] Es ist aber kein Zweifel, daß er seine Beförderung vom Staatsanwalt in einer oberschlesischen Provinzstadt zum Tribunalrat in Königsberg vornehmlich seiner politischen Gesinnung zu verdanken hatte.[3]


Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1]

Quellen:

  1. Wilhelm Raabe: Abu Telfan oder Die Heimkehr vom Mondgebirge. Eduard Hallberger, Stuttgart 1867
  2. Deutsches Verwaltungsrecht, Band 1, Wilhelm Laforet. Abgerufen am 26. September 2015.
  3. Juden im öffentlichen Leben Deutschlands, Ernest Hamburger. Abgerufen am 26. September 2015.
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