Sprachpolizei

Sprachpolizei (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Sprachpolizei

Genitiv der Sprachpolizei

Dativ der Sprachpolizei

Akkusativ die Sprachpolizei

Worttrennung:

Sprach·po·li·zei, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃpʁaːxpoliˌt͡saɪ̯]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Polizei oder eine andere bemächtigte oder selbsternannte Institution, um bestimmte Sprachnormen durchzusetzen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Wortes Sprache und Polizei

Oberbegriffe:

[1] Polizei

Beispiele:

[1] „Die Gesellschaft braucht weder Sprachgesetze noch eine Sprachpolizei, aber sie hat Anspruch auf Rat von Fachleuten.“[1]
[1] „Wir brauchen kein Sprachschutzgesetz und keine Sprachpolizei.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachpolizei
[?] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSprachpolizei z. Zt. nicht erreichbar

Quellen:

  1. Jochen A. Bär, Thomas Niehr: Alternativen zum Elfenbeinturm. Die Linguistik will stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. In: Sprachreport. Nummer Heft 1-2, 2013, Seite 2-5, Zitat Seite 4.
  2. Bildung stärken statt Sprachpolizei aufbauen! In: Die Welt, 11.2.01. Zugriff 17.8.13.
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