Schwarzarbeitergesetz

Schwarzarbeitergesetz (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Schwarzarbeitergesetz

Genitiv des Schwarzarbeitergesetzes

Dativ dem Schwarzarbeitergesetz

Akkusativ das Schwarzarbeitergesetz

Worttrennung:

Schwarz·ar·bei·ter·ge·setz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃvaʁt͡sʔaʁbaɪ̯tɐɡəˌzɛt͡s]
Hörbeispiele:  Schwarzarbeitergesetz (Info)

Bedeutungen:

[1] umgangssprachlich: Gesetz, das den rechtlichen Umgang mit Schwarzarbeit regelt

Abkürzungen:

[1] SchwarzArbG

Oberbegriffe:

[1] Gesetz

Beispiele:

[1] „Die Richter entschieden damals, dass Schwarzarbeiter zumindest einen Anspruch auf Ersatz des Wertes ihrer Arbeit haben. Vor dem Hintergrund des Schwarzarbeitergesetzes aus dem Jahr 2004 änderte der BGH seine Ansicht jetzt.“[1]
[1] „Er sitzt in Untersuchungshaft und wird sich wegen verschiedener Delikte verantworten müssen, darunter gewerbsmäßiger Betrug, Anstiftung zum Leistungsbetrug und Beihilfe zum Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz.[2]
[1] „Der Werkvertrag sei nichtig, da er gegen das Schwarzarbeitergesetz verstoße.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schwarzarbeitergesetz
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSchwarzarbeitergesetz

Quellen:

  1. Stefan Kaiser/Deutsche Presse-Agentur: Gerichtsurteil: Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Bezahlung. In: Spiegel Online. 10. April 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 21. Dezember 2016).
  2. Christian Scheh: Der Herr der Schwarzarbeiter. In: Taunus-Zeitung. 21. Februar 2005, abgerufen am 21. Dezember 2016.
  3. BGH verhandelt über Pfusch bei Schwarzarbeit am Bau. In: Fuldaer Zeitung. 1. August 2013, abgerufen am 21. Dezember 2016.
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