Schuldschein

Schuldschein (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Schuldschein

die Schuldscheine

Genitiv des Schuldscheines
des Schuldscheins

der Schuldscheine

Dativ dem Schuldschein

den Schuldscheinen

Akkusativ den Schuldschein

die Schuldscheine

Worttrennung:

Schuld·schein, Plural: Schuld·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈʃʊltʃaɪ̯n]
Hörbeispiele:  Schuldschein (Info)

Bedeutungen:

[1] schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Schein

Oberbegriffe:

[1] Schein

Beispiele:

[1] Eine bestimmte Form für einen Schuldschein ist nicht notwendig. Der Schuldschein muss folgende wesentlichen Bestandteile enthalten: das Datum, die Schuldsumme in Ziffern und in Buchstaben, eine Schulderklärung, ggf. auch eine Erklärung über die Rückzahlung und Verzinslichkeit.[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Schuldschein
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldschein
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSchuldschein
[1] The Free Dictionary „Schuldschein
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldschein
[*] canoo.net „Schuldschein
[1] Duden online „Schuldschein
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“
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