Schuldschein
Schuldschein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Schuldschein
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die Schuldscheine
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Genitiv | des Schuldscheines des Schuldscheins
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der Schuldscheine
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Dativ | dem Schuldschein
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den Schuldscheinen
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Akkusativ | den Schuldschein
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die Schuldscheine
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Worttrennung:
- Schuld·schein, Plural: Schuld·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈʃʊltʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele:
Schuldschein (Info)
Bedeutungen:
- [1] schriftliche Erklärung eines Schuldners über das Bestehen einer Verbindlichkeit
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Schuld und Schein
Oberbegriffe:
- [1] Schein
Beispiele:
- [1] Eine bestimmte Form für einen Schuldschein ist nicht notwendig. Der Schuldschein muss folgende wesentlichen Bestandteile enthalten: das Datum, die Schuldsumme in Ziffern und in Buchstaben, eine Schulderklärung, ggf. auch eine Erklärung über die Rückzahlung und Verzinslichkeit.[1]
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schuldschein“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Schuldschein“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldschein“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Schuldschein“
- [1] The Free Dictionary „Schuldschein“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schuldschein“
- [*] canoo.net „Schuldschein“
- [1] Duden online „Schuldschein“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“
Quellen:
- nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 3910, Artikel „Schuldschein“
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