Rechtsfahrgebot
Rechtsfahrgebot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Rechtsfahrgebot
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die Rechtsfahrgebote
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Genitiv | des Rechtsfahrgebots des Rechtsfahrgebotes
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der Rechtsfahrgebote
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Dativ | dem Rechtsfahrgebot dem Rechtsfahrgebote
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den Rechtsfahrgeboten
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Akkusativ | das Rechtsfahrgebot
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die Rechtsfahrgebote
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Worttrennung:
- Rechts·fahr·ge·bot, Plural: Rechts·fahr·ge·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sfaːɐ̯ɡəˌboːt]
- Hörbeispiele:
Rechtsfahrgebot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Anweisung im Straßenverkehr unter bestimmten Gesichtspunkten den rechten Fahrstreifen nutzen zu müssen
Beispiele:
- [1] Bitte halten sie das Rechtsfahrgebot ein.
- [1] Die Rechtsfahrgebote der einzelnen Länder unterscheiden sich.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfahrgebot“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfahrgebot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsfahrgebot“
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