Rechtsfahrgebot

Rechtsfahrgebot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular

Plural

Nominativ das Rechtsfahrgebot

die Rechtsfahrgebote

Genitiv des Rechtsfahrgebots
des Rechtsfahrgebotes

der Rechtsfahrgebote

Dativ dem Rechtsfahrgebot
dem Rechtsfahrgebote

den Rechtsfahrgeboten

Akkusativ das Rechtsfahrgebot

die Rechtsfahrgebote

Worttrennung:

Rechts·fahr·ge·bot, Plural: Rechts·fahr·ge·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sfaːɐ̯ɡəˌboːt]
Hörbeispiele:  Rechtsfahrgebot (Info)

Bedeutungen:

[1] Anweisung im Straßenverkehr unter bestimmten Gesichtspunkten den rechten Fahrstreifen nutzen zu müssen

Beispiele:

[1] Bitte halten sie das Rechtsfahrgebot ein.
[1] Die Rechtsfahrgebote der einzelnen Länder unterscheiden sich.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfahrgebot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfahrgebot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsfahrgebot
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