Rechthaberei
Rechthaberei (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Rechthaberei
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die Rechthabereien
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Genitiv | der Rechthaberei
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der Rechthabereien
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Dativ | der Rechthaberei
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den Rechthabereien
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Akkusativ | die Rechthaberei
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die Rechthabereien
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Worttrennung:
- Recht·ha·be·rei, Plural: Recht·ha·be·rei·en
Aussprache:
- IPA: [ˌʁɛçthaːbəˈʁaɪ̯]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Verhalten, seinen eigenen Standpunkt/seine eigene Meinung durchzusetzen
Herkunft:
- Ableitung von Rechthaber mit dem Ableitungsmorphem -ei[1]
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Verhalten
Beispiele:
- [1] Durch seine Rechthaberei provozierte er die ganze Belegschaft.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberei“
- [*] canoo.net „Rechthaberei“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Rechthaberei“
- [1] Duden online „Rechthaberei“
- [1] wissen.de – Wörterbuch „Rechthaberei“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechthaberei“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechthaberei“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechthaberei“
Quellen:
- canoo.net Wortbildung von „Rechthaberei“
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