Rechthaberei

Rechthaberei (Deutsch)

Substantiv, f

Singular

Plural

Nominativ die Rechthaberei

die Rechthabereien

Genitiv der Rechthaberei

der Rechthabereien

Dativ der Rechthaberei

den Rechthabereien

Akkusativ die Rechthaberei

die Rechthabereien

Worttrennung:

Recht·ha·be·rei, Plural: Recht·ha·be·rei·en

Aussprache:

IPA: [ˌʁɛçthaːbəˈʁaɪ̯]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Verhalten, seinen eigenen Standpunkt/seine eigene Meinung durchzusetzen

Herkunft:

Ableitung von Rechthaber mit dem Ableitungsmorphem -ei[1]

Sinnverwandte Wörter:

[1] Eigensinn, Starrsinn

Oberbegriffe:

[1] Verhalten

Beispiele:

[1] Durch seine Rechthaberei provozierte er die ganze Belegschaft.

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechthaberei
[*] canoo.net „Rechthaberei
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonRechthaberei
[1] Duden online „Rechthaberei
[1] wissen.de – Wörterbuch „Rechthaberei
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechthaberei
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechthaberei
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechthaberei

Quellen:

  1. canoo.net Wortbildung von „Rechthaberei
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