Ratsbeschluss
Ratsbeschluss (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Ratsbeschluss
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die Ratsbeschlüsse
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Genitiv | des Ratsbeschlusses
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der Ratsbeschlüsse
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Dativ | dem Ratsbeschluss dem Ratsbeschlusse
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den Ratsbeschlüssen
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Akkusativ | den Ratsbeschluss
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die Ratsbeschlüsse
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Rats·be·schluss, Plural: Rats·be·schlüs·se
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaːt͡sbəˌʃlʊs]
- Hörbeispiele:
Ratsbeschluss (Info)
Bedeutungen:
- [1] Entscheidung eines Rates
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Rat und Beschluss mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Beschluss
Beispiele:
- [1] „Der Protest war erfolgreich: Der ÖPNV funktionierte auch ohne Bahnen, die Preiserhöhung wurde am 18. Juni per Ratsbeschluss zurückgenommen.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ratsbeschluss“
- [*] canoo.net „Ratsbeschluss“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Ratsbeschluss“
- [*] The Free Dictionary „Ratsbeschluss“
- [1] Duden online „Ratsbeschluss“
Quellen:
- Lutz Hachmeister: Hannover. Ein deutsches Machtzentrum. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2016, ISBN 978-3-421-04705-2, Seite 194.
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