Prügelstrafe
Prügelstrafe (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Prügelstrafe
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die Prügelstrafen
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Genitiv | der Prügelstrafe
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der Prügelstrafen
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Dativ | der Prügelstrafe
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den Prügelstrafen
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Akkusativ | die Prügelstrafe
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die Prügelstrafen
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Worttrennung:
- Prü·gel·stra·fe, Plural: Prü·gel·stra·fen
Aussprache:
- IPA: [ˈpʁyːɡl̩ˌʃtʁaːfə]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Bestrafung von jemandem mittels Schlägen
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus den Substantiven Prügel und Strafe
Oberbegriffe:
- [1] Strafe
Unterbegriffe:
- [1] Bastonade
Beispiele:
- [1] „Gelegentlich werden sie sogar verdächtigt, dass sie mit den Taliban, den Mullahs oder mit den Ultraorthodoxen sympathisieren und womöglich sogar Prügelstrafen oder Steinigungen klammheimlich in Kauf nehmen.“[1]
- [1] „Er schaffte die Prügelstrafe ab, ermöglichte Nichtadeligen die Offizierslaufbahn und baute eine neue Heeresstruktur auf.“[2]
- [1] „Landeshauptmann Jesko von Puttkamer, später auch Statthalter in Kamerun, räumte ein, in gut hundert Fällen selbst die Prügelstrafe verhängt zu haben.“[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Prügelstrafe“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prügelstrafe“
- [*] canoo.net „Prügelstrafe“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Prügelstrafe“
- [1] The Free Dictionary „Prügelstrafe“
- [1] Duden online „Prügelstrafe“
Quellen:
- Hans Magnus Enzensberger: Muss Sex sein, und wenn ja, wie? In: DER SPIEGEL 4, 2012, Seite 116-117, Zitat Seite 117.
- Ortwin Reich: Fort Konstantin und Koblenzer Kartause. Fölbach, Koblenz 2015, ISBN 978-3-95638-406-6, Seite 89.
- Nils Klawitter: Plünderung und „Pflichtarbeit“. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer Heft 1, 2016, Seite 105.
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