Pedelec
Pedelec (Deutsch)
Substantiv, n
Singular
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Plural
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Nominativ | das Pedelec
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die Pedelecs
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Genitiv | des Pedelecs
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der Pedelecs
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Dativ | dem Pedelec
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den Pedelecs
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Akkusativ | das Pedelec
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die Pedelecs
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Worttrennung:
- Pe·de·lec, Plural: Pe·de·lecs
Aussprache:
- IPA: [ˈpedelɛk]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Fahrrad mit Elektromotor, der den Fahrer beim Treten der Pedale unterstützt
Herkunft:
- Kofferwort aus den englischen Wörtern „Pedal Electric Cycle“ (frei übersetzt: elektrisch unterstütztes Treten der Fahrradpedale).[1]
Oberbegriffe:
- [1] Elektrofahrrad
Beispiele:
- [1] „Auch für Pedelecs gilt die Benutzung eines Radwegs.“[2]
- [1] „Nach § 5 Absatz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist für dieses Pedelec eine Mofaprüfbescheinigung aber kein Führerschein notwendig, da es sich entsprechend § 4 Absatz 1 Nr. 1 FeV um ein Mofa, also ein einspuriges, einsitziges Fahrzeug mit Hilfsmotor handelt, dessen Bauart die Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.“[3]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Rahmen und Bremsen versagen. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183, 8.8.2011, Seite 19.
- Rahmen und Bremsen versagen. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183, 8.8.2011, Seite 19.
- electrofahrradtrends.de: Besteht eine Führerscheinpflicht bei Elektrofahrrädern mit Anfahrhilfe? Zugriff 9.8.11.
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