Nießbrauch
Nießbrauch (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Nießbrauch
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—
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Genitiv | des Nießbrauchs
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—
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Dativ | dem Nießbrauch
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Akkusativ | den Nießbrauch
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—
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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Niessbrauch
Worttrennung:
- Nieß·brauch, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈniːsbʁaʊ̯x]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Recht: dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen
Herkunft:
- seit dem 17. Jahrhundert bezeugt; Zusammensetzung aus frühneuhochdeutsch Nieß ‚Benutzung, Genuß‘ und Brauch, gebildete Lehnübersetzung nach lateinisch ūsus frūctus ‚Nutz- und Fruchtnießung‘, wörtlich ‚Gebrauch mit Fruchtgenuß‘.
Synonyme:
- [1] Nießnutz, österreichisch: Fruchtgenuß, Fruchtgenußrecht, schweizerisch: Nutzniessung, fachsprachlich: ususfructus
Unterbegriffe:
- [1] Vorbehaltsnießbrauch, Zuwendungsnießbrauch
Beispiele:
- [1] „Während des monatelangen politischen Verwirrspiels ließen zudem die Spezialisten ihrer Fantasie freien Lauf und erfanden abenteuerliche Modelle wie die Rückholoption, […]. Darauf folgte die Idee, man könne der Bahn die Schienen wegnehmen, ihr aber für ihre Nutzung eine Art Nießbrauch einräumen. “[1]
Wortbildungen:
- [1] Nießbraucher, Nießbraucherin, Nießbrauchsrecht
Wortfamilie:
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Nießbrauch“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nießbrauch“
- [1] canoo.net „Nießbrauch“
- [1] The Free Dictionary „Nießbrauch“
Quellen:
- Klaus-Peter-Schmid: Deutsche Bahn: Auf neuen Gleisen. In: Zeit Online. 28. September 2006, ISSN 0044-2070 (URL).
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Missbrauch
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