Nießbrauch

Nießbrauch (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Nießbrauch

Genitiv des Nießbrauchs

Dativ dem Nießbrauch

Akkusativ den Nießbrauch

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Niessbrauch

Worttrennung:

Nieß·brauch, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈniːsbʁaʊ̯x]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Recht: dingliches Recht zur Nutzung und Fruchtziehung an einer fremden Sache, einem fremden Recht oder einem Vermögen

Herkunft:

seit dem 17. Jahrhundert bezeugt; Zusammensetzung aus frühneuhochdeutsch Nieß ‚Benutzung, Genuß‘ und Brauch, gebildete Lehnübersetzung nach lateinisch ūsus frūctus ‚Nutz- und Fruchtnießung‘, wörtlich ‚Gebrauch mit Fruchtgenuß‘.

Synonyme:

[1] Nießnutz, österreichisch: Fruchtgenuß, Fruchtgenußrecht, schweizerisch: Nutzniessung, fachsprachlich: ususfructus

Unterbegriffe:

[1] Vorbehaltsnießbrauch, Zuwendungsnießbrauch

Beispiele:

[1] „Während des monatelangen politischen Verwirrspiels ließen zudem die Spezialisten ihrer Fantasie freien Lauf und erfanden abenteuerliche Modelle wie die Rückholoption, […]. Darauf folgte die Idee, man könne der Bahn die Schienen wegnehmen, ihr aber für ihre Nutzung eine Art Nießbrauch einräumen. “[1]

Wortbildungen:

[1] Nießbraucher, Nießbraucherin, Nießbrauchsrecht

Wortfamilie:

nießbrauchen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Nießbrauch
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nießbrauch
[1] canoo.net „Nießbrauch
[1] The Free Dictionary „Nießbrauch

Quellen:

  1. Klaus-Peter-Schmid: Deutsche Bahn: Auf neuen Gleisen. In: Zeit Online. 28. September 2006, ISSN 0044-2070 (URL).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Missbrauch
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